Der Abschluss der Drohnendebatte ist überfällig und es ist Zeit zu entscheiden. Im Sinne der Soldatinnen und Soldaten. Daher sehe ich das Statement der stv. SPD-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, Heinrich, einer Bewaffnung von HERON TP unter bestimmten Bedingungen zuzustimmen, sehr positiv.

Stationierung im Einsatzland

Die aufgestellten Forderungen, die unbemannten Luftfahrzeuge (uLfz) von einem operativen Hauptquartier aus dem Einsatzland zu steuern, sehe ich unproblematisch. Wahrscheinlich ist mit dem operativen Hauptquartier allerdings die Bodenkontrollstation (das Cockpit) gemeint. Als HERON-Besatzungsmitglied mit insgesamt sieben Einsätzen in Mali und Afghanistan weiß ich, wie wichtig es für die Qualität des unbemannten Einsatzfluges ist, dass man sich selbst im Einsatzland befindet. Es ist wichtig, das Klima und die Lebensbedingungen vor Ort zu teilen und teilweise sogar die Soldaten, die man bei Landoperationen unterstützt, zu kennen und in gemeinsamen Vor- und Nachbesprechungen das Vorgehen zu optimieren. Die Stationierung von Luftfahrzeugen und Besatzungen im Einsatzland ist auch ein sehr wirksames Vorgehen, um Unkenntnis des Einsatzraumes, die Abgekoppeltheit von der Realität des bewaffneten Konflikts und eine daraus eventuell entstehende „Computerspiel-Attitüde“, aber auch einer „Schreibtisch-Mentalität“ entgegenzuwirken.

Die Forderung nach einer psychologischen Betreuung der Besatzungen wird bereits jetzt umgesetzt. Sie ist Einsatzrealität.

Die etwas schwammig formulierte Forderung nach Offenlegung der Einsatzregeln verstehe ich so, dass wir uns konzeptionell Gedanken machen sollten, wie und unter welchen Umständen wir Waffen an unbemannten Luftfahrzeugen einsetzen wollen. Eine Erforderlichkeit eines solchen Dokuments sehe ich im Kanon von Rules of Engagement, Mandatstext und dem geltenden Völkerrecht nicht. Diese nationalen Einsatzregeln könnten allenfalls für einen sog. Red-Card-Holder, der als Deutscher Vertreter im Einsatzland über den Waffeneinsatz entscheidet, die Entscheidung erleichtern.

Foto: Arlt

Ethische Diskussion nachvollziehbar

Die kontinuierlich vorgebrachten ethischen Vorbehalte gegen den Einsatz bewaffneter unbemannter Lfz kann ich  verstehen, teile die vorgebrachten Argumente aber nicht. Eine uLfz-Besatzung kann auf Grund der niedrigeren Fluggeschwindigkeit ein Ziel bspw. länger beobachten und auffassen als ein bemanntes Kampfflugzeug. Im Zeitalter der GPS-gesteuerten Waffen ist auch der Pilot des Kampfflugzeugs oft viele Kilometer weit vom „Target“ entfernt, wenn er ein Wirkmittel „auslöst“. Verantwortungsvoll eingesetzte uLfz können durch ihre lange Stehzeit in einem Einsatzraum ohne Gefährdung von Personal im Gegenteil dazu beitragen, die Bekämpfung von „falschen Zielen“ und „collateral damage“ durch gute Aufklärung zu verhindern.

Umgekehrt kann man sogar die Frage stellen, ob es nicht unsere Pflicht wäre, einzugreifen, wenn wir im Rahmen unseres Auslandseinsatzes (z.B. eines UN-Einsatzes) schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen beobachten?

Bewaffnungsfähige RPAS sind eine gute Nachricht für den Schutz von SoldatInnen in Auslandseinsätzen

Unsere Soldaten, die vom Deutschen Bundestag in die Einsatzländer entsandt werden, könnten mit der Einführung von bewaffneten uLfz (HERON TP) besser geschützt werden. Die gute Nachricht lautet: In einem Szenario wie dem Karfreitagsgefecht 2010 in Afghanistan könnten schnell zusätzliche Aufklärung und effektive Wirkmittel zur Stelle sein. Das Risiko, dass Soldaten fallen, sinkt damit erheblich.

Foto: Koch

Es ist gut, dass Bewegung in die Frage kommt und wir bei diesem Thema endlich vorankommen. Das Thema wurde im Rahmen der Drohnendebatte im Frühjahr 2020 breit in der Öffentlichkeit diskutiert. Die Argumente sind ausgetauscht. Der Abschluss der Drohnendebatte überfällig und es ist Zeit zu entscheiden. Im Zweifel für den Schutz der Soldatinnen und Soldaten.

Weitere Informationen:

https://augengeradeaus.net/category/dronewatch/ 

www.johannesarlt-mv.de