Ich bin kein Freund von Übertreibungen. Und doch muss ich konstatieren, dass die letzte Woche ohne Zweifel etwas Historisches an sich hatte: Zum vierten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde ein Sozialdemokrat Kanzler. Anders formuliert: Nur acht andere Deutsche bisher können den Moment nachempfinden, wie es sich anfühlt, zum Bundeskanzler gewählt worden zu sein.

Aber ganz praktisch und ohne Pathos: Nun können wir beginnen die im Ampel-Vertrag vereinbarten Inhalte umzusetzen. Viele trauen uns nicht zu, den Reformstau aufzulösen und die innen- und außenpolitischen Krise zu lösen, aber: Das wird gelingen.

In nur gut zwei Monaten wurde diese Fortschrittskoalition verhandelt, in der vorherigen Wahlperiode dauerte es mehr als ein halbes Jahr, bis die neue Regierung die Arbeit aufnahm. Insbesondere freut mich, dass aus MV meine Schweriner Kollegin Reem Alabali-Radovan als Staatsministerin im Kanzleramt das Thema Migration und Flüchtlinge betreuen darf und dass Antje Draheim Karl Lauterbach bei den Herausforderungen im Gesundheitswesen als Staatssekretärin unterstützt.

Neben der Konstituierung wird in der nächsten Woche ab 13.12. die Konstituierung der Ausschüsse und Arbeitsgruppen stattfinden und der Bundestag in vollem Umfang die Arbeit noch vor Weihnachten aufnehmen.

Auch mein Team ist jetzt vervollständigt und bereit für diese Aufgaben: Mit Daniel und Tommy in Berlin als wissenschaftlichen Mitarbeitern und verstärkt im Wahlkreis durch Katrin, Sarah und Grit haben wir ein gutes Potenzial, um die inhaltlichen Herausforderungen zu meistern.

In dieser Woche sind zwei wesentliche neue Gesetze mit Blick auf den Wahlkreis verabschiedet worden: das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention. Bekannt ist es auch als einrichtungsbezogene Impfpflicht. Hier ist vorgesehen, dass Menschen, die in medizinischen Einrichtungen arbeiten, ab dem 15.03. eine Covid19-Impfung gegenüber dem Arbeitgeber und dem Gesundheitsamt nachweisen müssen. Andernfalls dürfen sie ihren Arbeitsplatz nicht mehr betreten. 

Persönlich bin ich der Überzeugung, dass eine Pflicht zur Impfung überall dort bestehen muss, wo ein Umgang mit Schutzbefohlenen erfolgt. Dies sind in dem Fall Menschen, die sich den Kontakt mit anderen Personen nicht aussuchen können und somit darauf vertrauen müssen, in ihrem Lebensumfeld nicht mit Corona infiziert zu werden. In vielen Fällen werden diese Schutzbefohlenen auch eine schwächere Immunantwort haben als die Durchschnittsbevölkerung und daher bedarf es eines besonderen Schutzes. Gewünscht hätte ich mir auch eine Impfpflicht in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, die leider noch nicht im Gesetz steht. Ich habe diesem Gesetz zugestimmt, weil ich davon überzeugt bin, dass dies ein wichtiger Teil der Antwort zur Lösung der Corona-Krise ist. Die Befürchtungen, dass viel Pflegepersonal und auch medizinisches Personal die Gesundheitsbranche verlassen wird, teile ich nach den Erfahrungen in Italien und Frankreich nicht. Natürlich ist jede und jeder, die den Beruf wechseln, eine Person zu viel. 

Viele Menschen schreiben mir in diesen Tagen, weil sie sich um die Impfung ihrer Familie sorgen oder eine allgemeine Impfpflicht fürchten. Ich lese jede Mail und beantworte diese auch; ich nehme die Sorgen dieser Menschen nicht auf die leichte Schulter. Leider haben wir in dieser Pandemie keine einfachen Antworten und müssen daher Entscheidungen treffen.

Ich wünsche mir z.B. komplementär zu den Impfungen eine robustere Testinfrastruktur mit standardisierten, langen Öffnungszeiten und dass die Ergebnisse national in der Corona-Warn-App und in Luca zur Verfügung stehen. In vielen Bundesländern werden die Apps schon zur Zugangskontrolle für Geschäfte und sonstige Einrichtungen genutzt. Insofern könnte hier ein erster Digitalisierungsschritt gemacht und die „Zettelwirtschaft“ in den Teststellen beendet werden. Auch für die Nachverfolgung in den Gesundheitsämtern könnte dann wesentlich vereinfacht werden. Dasselbe gilt auch für die Impfnachweise. 

In diesem Zusammenhang wurden auch die Wirtschaftshilfen (Überbrückungsgeld IV), Hilfen für Schausteller und Weihnachtsmärkte sowie das Kurzarbeitergeld in Höhe von bis zu 87,5 Prozent über den Jahreswechsel hinaus verlängert.