Meine Fragen zum Thema Sprachmittler an das Bundesministerium der Verteidigung
Niemand konnte ahnen, dass das Thema militärische Sprachmittler das erste parlamentarische Thema sein würde, welches ich im Rahmen der Wahrnehmung meines parlamentarischen Auskunftsrechts bearbeiten würde. Ich kannte das Thema bis zu Vorstellung durch den Bundeswehrverband Ende Oktober nicht. Das Thema hat mich sehr bewegt und umgetrieben, da ich selbst Afghanistan-Veteran bin.
Sprachmittlersoldaten sind deutsche Staatsbürger mit arabischer Herkunft, die für die Bundeswehr in Uniform und mit Dienstgra im Einsatz waren. Im Gegensatz zu den anderen Soldaten wurden sie als Zivilbeschäftigte mit Jahresverträgen, immer wieder befristet eingestellt (teilweise über 15 Jahre).
Es handelt sich um Soldaten, die mit Generälen im Afghanistan bei hochrangigen Gesprächen unterwegs waren. Auch bei Zugriffsoperationen von Spezialverbänden waren sie in vorderster Linie vor Ort. Dennoch waren sie stärker belastet durch eine häufigere Einsatzfrequenz als reguläre Zeit- und Berufssoldaten.
Nachdem die militärische Evakuierungsoperation in Afghanistan Anfang September beendet war, wurde den Sprachmittler-Soldaten mitgeteilt, dass ihre Verträge nicht verlängert, sie quasi gekündigt werden.
Nach 20 Jahren Afghanistan-Einsatz frage ich mich, ob es für unsere Gesellschaft akzeptabel ist, dass wir einige Soldaten als Veteranen zweiter Klasse behandeln. Als Soldaten, die wir nicht weiterbeschäftigen, wenn sie vorgeblich nicht mehr benötigt werden. Darüber hinaus mit schlechterer Absicherung und Versorgung als andere Soldaten.
Erste parlamentarische Aktion: Veteranen zweiter Klasse?
Ein erster Brief meines Fraktionskollegen Joe Weingarten, MdB an das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) blieb unbeantwortet. Deshalb habe ich gemeinsam mit meinem Luftwaffen-Kameraden und Kollegen Falko Droßmann, MdB aus Hamburg folgende Fragen an das BMVg gerichtet:
1. Welches Rational lag der Beschäftigung von Sprachmittlern als befristete Arbeitnehmer beim Bundessprachenamt über einen Zeitraum von zwei Jahren hinaus zu Grunde? (Aspekt Sachgrundlose Befristung Wie wurden die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zur sachgrundlosen Befristung sichergestellt?)
2. Welche Arbeitsaufgaben nahmen die Sprachmittler auf ihren Dienstposten im Bundessprachenamt im Tagesdienst in Deutschland wahr?
3. Ausgehend vom aktuellen Personalbestand der Sprachmittler: Wie hoch war die durchschnittliche Einsatztage-Belastung pro Jahr in den Jahren 2017-2021=
4. Welche Angebote der adäquaten sozialen Absicherung und Einsatznachsorge (z.B. Wahrnehmung von ENBS-Seminaren, Truppenpsychologie etc.) standen und stehen den Sprachmittlern zur Verfügung?
5. Ist eine zivile unbefristete Weiterbeschäftigung auf Basis der bisherigen tariflichen Eingruppierung der Sprachmittler im Geschäftsbereich des BMVg möglich?
6. Wurde seitens des BMVg die Möglichkeit geprüft, Sprachmittler in anderen Bundesbehörden mit Bedarf nach arabischen und zentralasiatischen Sprachkompetenzen (wie z.B. Urdu, Paschtu) in anderen Bundesbehörden weiter zu beschäftigen?
7. Plant das BMVg Maßnahmen, um für die o.a. Personengruppe im Rahmen einer Härtefallregelung Weiterbeschäftigung über das Jahr 2022 zu sichern (z.B. auf einem DPÄK in einem Wehrdienstverhältnis oder als Zivilbeschäftigte)?
8. Ist eine Deckung des Bedarfs an Sprachkompetenzen des zentralasiatischen Raums in den Bereichen Interkulturelle Beratung sowie in der Fähigkeit Nachrichtengewinnung und Aufklärung durchhaltefähig und langfristig über das Jahr 2022 hinaus gesichert?
Weiterführende Informationen:
Meine Standpunkte zum Thema Sicherheit und Verteidigung:
Mein Kollege Falko Droßmann im Netz